Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge kurz: „AGB“) finden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen den Kunden und der Firma Breit Eventmanagement (in Folge kurz „BE“) ihre Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von Thomas Breit Vertragsinhalt.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von Breit Eventmanagenet sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind erst dann wirksam, wenn der Auftrag schriftlich bei BE ein gelangt ist.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
Der Auftraggeber stellt der Agentur unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
Dieses Budget darf von der Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
Die Agentur ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.
Soweit die Agentur Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlichrechtliche (zB Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
In diesem Fall holt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und Subunternehmer ein. Die Auswahl der von der Agentur vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch die Agentur.
4. Rücktritt
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können binnen einer Frist von drei Werktagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.
5. Preise
Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich für Verbraucher sämtliche Preise in Euro exklusiv der gesetzlichen MwSt. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Ändert sich nach Vertragsabschluss die relevante Personenanzahl oder Stückzahl der vereinbarten Positionen laut Auftrag, erhöhen sich die Preise aliquot.
6. Steuern und Abgaben
Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Wenn die Gesamtsumme € 10.000,- netto übersteigt,
wird eine Anzahlung von einem Drittel bis spätestens einem Tag vor Veranstaltungsbeginn verrechnet. BE ist bei nicht fristgerechter Zahlung der ersten Rate zum Rücktritt berechtigt. Die Stornokosten richten sich nach diesen AGB. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zum Ersatz der Mahnkosten verpflichtet, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Der Kunde verpflichtet sich, pro Mahnung durch BE einen Betrag von € 10,- zuzüglich MwSt. zu bezahlen, bei Mahnung durch ein Inkassobüro oder einen Anwalt die jeweils angemessenen Mahnspesen.
8. Stornierung und Umbuchung
Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden wird mindestens folgender Prozentsatz der Auftragssumme fällig:
- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %;
- 10 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 %;
- am Tag der Veranstaltung 100%.
Sollte BE durch die Stornierung einen nachweislich höheren Schaden haben, so gilt dieser Prozentsatz nur für die unmittelbar vom BE zu erbringenden Leistungen. Ist vom BE an Dritte (beispielsweise Künstler, Vermieter von Mietmöbeln, Catering) ein höherer Stornoprozentsatz zu bezahlen, wird der übersteigende Prozentanteil für diese Leistung an den Kunden zusätzlich verrechnet. Der Grund der Stornierung hat auf die Stornogebühr keinen Einfluss. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Für die Berechnung der Stornogebühr zählt das Eingangsdatum. Eine Umbuchung ist nur bei Zustimmung von BE möglich. BE ist berechtigt, den Auftrag bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin zu stornieren. Eine bereits geleistete Anzahlung wird rückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Können die speziell angebotenen Leistungen von BE nicht erbracht werden, ist BE berechtigt, andere Leistungen zu erbringen, die in Art und Qualität vergleichbar sind ohne, dass dies ein Anspruch auf Minderung des Entgelts zur Folge hat.
9. Haftungsbeschränkung
BE haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Keine Haftung erfolgt für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. BE übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Besucher der Veranstaltung oder sonstige Dritte verursacht worden sind.
10. Genehmigungen, Bild- und Tonaufnahmen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen einzuholen und Gebühren zu entrichten. Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung von BE von den Darbietungen der Künstler keinen Mitschnitt auf Ton- und Bildträgern, insbesondere Videoaufzeichnungen, Fotos, Film- und Fernsehaufzeichnungen, vornehmen.
11. Datenschutz
BE speichert Name und Anschrift des Kunden in einer elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kundenbetreuung, der Kundeninformation, zur Auflistung unter der Rubrik „Refernezen“ auf www.breit-event.at und der Buchhaltung verwendet. Der Kunde stimmt mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht.
12. Urheberrecht
Die in der Konzeption enthaltenen Ideen und Vorschläge sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von BE. Diese behält sich die Nutzung ihrer Leistung vor und ist nur im Falle der Erteilung eines Auftrages zur Übertragung der Nutzung bereit. Das Honorar für die Entwicklung eines Konzeptes erfasst nicht die Benützung.
13. Nebenabsprachen
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BE, soweit dem nicht die zwingende Vorschrift des § 14 KSchG entgegensteht. Es gilt materielles österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
15. Schlussbestimmungen
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dieser Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.